Regfiler von WBP

Betreutes FATCA- und CRS-Meldewesen, direkt an das BZSt übermittelt.

Regfiler ist ein vollständig betreuter FATCA- und CRS-Meldedienst für BaFin-beaufsichtigte Fonds und Institute. Wir erstellen, validieren und übermitteln Ihre Meldungen als Ihr Datensender an das BZSt und liefern die offizielle Empfangsbestätigung. Sie erhalten Sorgfalt auf Beratungsniveau zu einem festen Jahreshonorar, und die rechtliche Verantwortung für die Meldung verbleibt bei Ihnen.

Autorisierter BZSt-Datensender · Datenverarbeitung in der EU · ISO 27001 in Vorbereitung

Reporting › FATCA › 2025

FATCA 2025, Submitted

Receipt

4F8D · 2A11

Submitted

14 Jan

Records

12,847

Schema validated 09:38
DIP API submitted 09:41
BZSt receipt issued 09:42

Das Problem

Wo grenzüberschreitendes Meldewesen schiefgeht.

FATCA und CRS wirken wie routinemäßige Jahresmeldungen. Drei Dinge machen sie schwerer korrekt umzusetzen, als sie erscheinen.

01

Die Arbeit landet standardmäßig beim Berater

Die meisten Institute geben FATCA und CRS an einen Steuerberater, eine Beratung oder ein Big-Four-Team. Alle sind teuer, rechnen nach Stunden ab und brauchen lange, und die regulatorische Verantwortung verbleibt vollständig bei Ihnen.

02

Der Meldekanal ist heute eine technische Integration

Das BZSt hat den Browser-Upload von ELMA zugunsten der BOP/DIP-Schnittstelle abgelöst: zertifikatsauthentifiziert, schemavalidiert und Maschine-zu-Maschine. Sie zu bedienen erfordert technische Fähigkeiten, für die Compliance- und Finanzteams nicht ausgestattet sind.

03

Der Umfang wird leicht falsch eingeschätzt

Keine US-Investoren zu haben beseitigt die FATCA-Betroffenheit, nicht aber CRS, das Steueransässige jeder teilnehmenden Jurisdiktion erfasst, und die Kapitalkonten eines Fonds können meldepflichtig sein. Deutschland verlangt keine Nullmeldung, doch die Pflicht, jedes Konto zu klassifizieren und die Sorgfaltspflichten zu erfüllen, besteht unabhängig davon. Ein falsch eingeschätzter Umfang ist der Punkt, an dem Pflichten übersehen werden.

So funktioniert es

Von Ihren Daten zur offiziellen Empfangsbestätigung.

Wir übernehmen den gesamten technischen Prozess. Sie liefern die Daten; wir übernehmen Aufbereitung, Validierung, Übermittlung und die Empfangsbestätigung.

Sie liefern die Daten

Übermitteln Sie Ihre Kontodaten per sicherem Upload, strukturierter Vorlage oder API. Wir geben genau vor, welche Felder jede Meldung erfordert.

Wir erstellen, validieren und übermitteln

Wir erzeugen die BZSt-konforme XML, validieren sie gegen das offizielle Schema und übermitteln sie als Ihr Datensender an das BZSt. Ihr Team greift nie auf das Portal oder die BOP/DIP-Schnittstelle zu.

Sie erhalten die offizielle Empfangsbestätigung

Die BZSt-Empfangsbestätigung wird in Ihrem Dashboard bereitgestellt, neben jeder früheren Meldung und ihrem vollständigen Prüfpfad, bereit für die Prüfung.

Das Ergebnis

Meldungen, die korrekt, fristgerecht und belastbar sind.

In jedem Zyklus bestätigt Ihr Team die Daten und erhält die Empfangsbestätigung. Es gibt keine XML zu erstellen, keine Zertifikate zu verwalten und keine BZSt-Validierungsfehler zu beheben. Jede Meldung ist dokumentiert und prüfbar.

  • Meldungen in Ihrem Auftrag erstellt, validiert und übermittelt
  • Keine technische Integration aufzubauen oder zu warten
  • Korrekturen, Änderungen und Neueinreichungen über den gesamten Zyklus hinweg abgewickelt
  • Ein vollständiger Prüfpfad für jede Einreichung, bereit für Ihren Prüfer oder die BaFin
  • Ein einziger verantwortlicher Partner für jede Frage zum Meldewesen
  • Bestätigung Ihrer Meldepflichten vor jeder Frist

Was enthalten ist

Ein festes Jahreshonorar, im Voraus vereinbart.

Beratungsmandate werden kalkuliert, neu kalkuliert und nach Stunden abgerechnet. Regfiler ist ein festes Jahreshonorar, das den gesamten Meldezyklus abdeckt, von der Datenübernahme bis zur offiziellen BZSt-Empfangsbestätigung. Keine Nachträge und keine variable Abrechnung.

  • Direkte Übermittlung an das BZSt als Ihr Datensender
  • BZSt-konforme XML, vor der Einreichung gegen das offizielle Schema validiert
  • FATCA- und CRS-Meldungen, Null- und Vollmeldungen
  • Korrekturen, Änderungen, stornierte Datensätze und Neueinreichung bei Ablehnung
  • Die offizielle BZSt-Empfangsbestätigung für jede Einreichung
  • Ein Dashboard mit jeder Meldung, ihrem Status und einem vollständigen Prüfpfad
  • Strukturierte Datenvorlagen, mit Datenqualitätsprüfungen und Fehler-Rückmeldung
  • Fristenverfolgung und Prüfung vor der Einreichung

Daten & Sicherheit

Kontoinhaberdaten, auf reguliertem Standard verarbeitet.

Die Daten, die diese Meldungen erfordern, gehören zu den sensibelsten, die Sie halten: die Namen, Salden und Steueransässigkeiten Ihrer Investoren. Sie einem neuen Anbieter anzuvertrauen, ist keine leichtfertige Entscheidung und bedeutet normalerweise eine Sicherheitsprüfung, einen auszuhandelnden Auftragsverarbeitungsvertrag und Fragen dazu, wo die Daten liegen. Wir haben das im Voraus geregelt, und die Daten verlassen die kontrollierte Umgebung nie für eine Tabellenkalkulation oder ein KI-Tool.

  • DSGVO-konforme Verarbeitung unter einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  • Daten verschlüsselt bei Übertragung und Speicherung
  • Daten in der EU gespeichert und verarbeitet
  • Zugriff beschränkt auf das Personal, das Ihre Meldung bearbeitet
  • Aufbewahrung unter Ihrer Kontrolle; Daten bei Vertragsende gelöscht oder zurückgegeben
  • ISO-27001-Zertifizierung in Vorbereitung

Was auf dem Spiel steht

Was es kostet, Fehler zu machen.

FATCA- und CRS-Meldungen sind jährlich bis zum 31. Juli an das BZSt fällig. Eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Meldung hat konkrete Folgen.

30 %

US-Quellensteuer

FATCA, nicht teilnehmendes FFI

Bleibt erhebliche Nichterfüllung 18 Monate lang ungelöst, kann ein deutsches Institut als nicht teilnehmendes FFI behandelt werden, und seine US-Quelleneinkünfte, vor allem Zinsen und Dividenden, unterliegen dann einer Quellensteuer von 30 %.

Bis zu 50.000 €

CRS-Bußgeld

§ 28 FKAustG

Eine verspätete, unvollständige oder unrichtige Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 FKAustG und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Geringere Verstöße werden mit bis zu 10.000 € geahndet.

Quellen: § 28 Abs. 1a FKAustG (CRS); IRC § 1471 und Artikel 5 Abs. 2 des FATCA-Abkommens zwischen Deutschland und den USA; Meldefrist 31. Juli gemäß § 27 Abs. 2 FKAustG.

Das Team hinter Regfiler

Aufgebaut und betrieben vom Team, das die BZSt-Meldepipeline betreibt.

Regfiler wird von Menschen aufgebaut und betrieben, die seine autorisierte BZSt/DIP-Meldepipeline betreiben und eine vollständige AML- und KYC-Compliance-Plattform durchgängig unter deutschen regulatorischen Bedingungen aufgebaut haben. Das regulatorische Urteilsvermögen steckt im Dienst, es wird Ihnen nicht stundenweise in Rechnung gestellt.

Mohan Paranthaman

Mohan Paranthaman

Mitgründer

Über 20 Jahre in AML- und KYC-Compliance im Retail-, Firmen- und Private-Banking bei Citi, BNP Paribas und Akbank, einschließlich BaFin-Prüfungen aus Sicht des Instituts.

Karthik Iyengar

Karthik Iyengar

Mitgründer

Chefarchitekt hinter Regfiler. Hat eine vollständige AML-Compliance-Plattform für einen regulierten Kunden durchgängig aufgebaut, vom Datenmodell bis zu regulatorischen Workflows, über eine Laufbahn in Payments und Kredit bei Klarna und Shopify.

FAQ

Klare Antworten für komplexe Meldungen.

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